Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Die Kaufpreise für die vom
Leasinggeber gekauften Objekte sind in aller Regel nach einredefreier Übernahme durch den
Leasingnehmer zur Zahlung fällig. Die Leasing-Raten sind überwiegend monatlich oder im Mengengeschäft (
Small-Ticket-Leasing) auch vierteljährlich im voraus fällig. Da es sich durchweg um gleichbleibende Beträge handelt, erfolgt die Zahlung i.d.R. durch Bankeinzug (Bankeinzugsverfahren).