Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Der
Leasingnehmer ist dafür verantwortlich, daß
Leasing-Objekte gegen alle versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Feuerschäden, ausreichend versichert sind. Vor allem beim
Immobilien-Leasing ist der Abschluß einer Feuerversicherung ratsam. Die Leasing-Gesellschaften verlangen durchweg einen Versicherungs-Nachweis bzw. einen Sicherungsschein und haben dann Anspruch auf etwaige Versicherungsleistungen.