Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Begriff und Abgrenzung des Finanzierungs-Leasing bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern sind in den "Leasing-
Erlassen" für Mobilien und Immobilien geregelt. Diese
Erlasse gelten neben dem § 39 der AO als richtungsweisend bei der Einordnung des Leasing im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Das erlaßkonforme Leasing wird häufig auch als klassisches Leasing bzw. Finanzierungs-Leasing im engeren Sinne bezeichnet (
Aktivierung beim
Leasinggeber).