LEASING LEXIKON:

Mietkauf

Mietkauf liegt vor, wenn die Aktivierung des Leasing-Objektes sowie die Passivierung einer Darlehensverbindlichkeit beim Leasingnehmer (Mietkäufer) erfolgt, z.B. weil die für das klassische Leasing gemäß den Leasing-Erlassen erforderlichen Kriterien nicht gegeben sind. Der Leasinggeber aktiviert eine Darlehensforderung gegenüber dem Mietkäufer und teilt die bei ihm eingehenden Leasing- bzw. Mietkaufraten gemäß einem dem Mietkäufer zur Verfügung zustellenden Tilgungsplan in Zins- und Tilgungsanteile auf.

Wichtig: da es sich bei Mietkauf quasi um einen Verkauf des Leasing-Objektes auf Raten durch den Mietkauf-Geber an den Mietkäufer handelt, ist die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung (= Mietkaufrate x Vertragslaufzeit) mit der ersten Mietkaufrate zu bezahlen. Das juristische Eigentum geht demnach erst nach Eingang der letzten Mietkaufrate voll auf den Mietkäufer über. Mietkauf wird von vielen Unternehmen in Förder- und Sonderabschreibungsgebieten sowie bei bestimmten Fördermaßnahmen gezielt und systematisch genutzt, da die Förderbedingungen oftmals noch immer eine Aktivierung des Investitionsgutes beim Mietkäufer/Leasingnehmer voraussetzen. Auch dieses Finanzierungsinstrument stellt eine hundertprozentige Investitionsfinanzierung dar.